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Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwaltskanzlei
Sprechzeiten

Die Kanzlei ist von montags bis freitags in den Zeiten von 08.30 - 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Sprech- zeiten einen Termin wahrnehmen. Eine vorherige telefonische Abstimmung eines Beratungstermins wäre sinnvoll, da das Büro Ihnen bereits am Telefon mitteilen kann, welche Unterlagen zur Besprechung mitzubringen sind.

Die Rechtsanwaltskanzlei erreichen Sie während der Sprechzeiten telefonisch unter den Nummern (0 34 76) 81 11 44 und (0 34 76) 80 03 56 von montags bis freitags.

Seit dem 01.04.2009 ist unsere Zweigstelle (nach § 27 Abs. 2 BRAO) in der Lindenallee 22 in 06295 Lutherstadt Eisleben eröffnet. Wir stehen Ihnen dort nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer (0 34 75) 70 67 70 auch persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie daher bitte einen Rücksprachetermin.

Beratung

Zu Beginn der Beratung sollten Sie mich zunächst über die Gründe Ihres Anliegens unterrichten. Danach erfolgt die Beratung über die rechtliche Lage und es werden die sich daraus ergebenden Möglichkeiten erörtert. Im Vordergrund steht dabei die individuelle Situation. Sollte eine außer- gerichtliche Klärung der Rechtsangelegenheit fehlschlagen, wird Ihnen der gerichtliche Weg nur empfohlen, sofern dafür Erfolgsaussichten bestehen.

Mandatserteilung und Vergütung

Sofern Sie mir Ihre Angelegenheit zur Bearbeitung übertragen, kommt ein Vertrag zustande. Das Mandat wird durch die Unterzeichnung der Vollmacht begründet. Daraus ergibt sich für Sie die Verpflichtung, meine Tätigkeit entsprechend dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu vergüten. Die Vergütung ist grundsätzlich vom Streitwert und nicht vom Grad des Erfolges oder dem Umfang der Tätigkeit abhängig. Sollte ein Beratungsvertrag oder eine Honorarvereinbarung getroffen worden sein, so ist dieser Grundlage der Vergütung meiner Anwaltstätigkeit.

Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig, Sie somit bedürftig sind, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe und Prozess- kostenhilfe. Ob Sie diese in Anspruch nehmen können, wird gleichfalls in dem Beratungstermin geprüft werden können, sofern Sie die entsprechenden Unterlagen, wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag u.s.w. hierfür mitbringen. Näheres können Sie auch bei der Vereinbarung des Rücksprache- termins erfragen.

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